Allgemein kann die Aussage getroffen werden, dass der Sport grundsätzlich überall ausgeübt werden kann, da neben öffentlichen Parks auch allgemein zugängliche Wald- oder Wiesenbereiche als potentielle Trainingsstätten genutzt werden können, sofern die Platzkapazität ausreicht und die sonstige Besucherfrequentierung mögliche gegenseitige Störungen weitgehend ausschließt. Dabei können alternativ zu den üblichen Fangkörben auch andere Dinge als Ziel ausgewiesen und genutzt werden.
Als Sportstätte im herkömmlichen Sinne stehen in ganz Deutschland mehr als einhundert und im Land Brandenburg derzeit mindestens drei allgemein zugängliche Anlagen zur Verfügung (Potsdam, Eberswalde, Finsterwalde).
Hiervon stellt die erst Ende August 2019 in der Parkanlage „Bürgerheide Finsterwalde“ eröffnete Discgolf-Sportanlage ein besonderes Highlight dar. Der Parcours ist nicht nur der abwechslungsreichste und mit 18 Bahnen gleichzeitig größte seiner Art in Ostdeutschland, sondern kann als öffentliche Sportanlage durch alle Bürger zu allen Zeiten kostenfrei genutzt werden.
Der Stadt Finsterwalde ist es damit abermals eindrucksvoll gelungen, ihren Anspruch als sog. Sportstadt deutlich zu unterstreichen und der Region wurde damit ein weiteres Stück Attraktivität verliehen, dass seine touristische Strahlkraft nicht verfehlt.
Den Bürgern der Region wurde mit der Anlage ein topmodernes kostenfreies Breitensportangebot zur Verfügung gestellt, von dem wir hoffen, dass es sich in naher Zukunft vielleicht sogar zu einem zusätzlichen Schulsportangebot entwickelt.
Vielleicht bildet sich dadurch gerade hier in der Region eine junge Spielerschaft heraus, die künftig bundesweit in der Discgolf-Szene mitmischt und hoffen, dass unser Verein auch diese Entwicklung positiv beeinflussen kann.