Teilnahmebedingungen für das „6. Sängerstadt Open“ (11.- 13.07.25)


 allgemeine Teilnahmebedingungen / Grundsätzliches

  1. Durch die Erfahrungen der Coronapandemie haben wir leider feststellen müssen, dass sich die Bedingungen zur Durchführung von Sportveranstaltungen unvorhersehbar, plötzlich und auch fortlaufend ändern können. Da wir als veranstaltender Verein nicht in die Zukunft schauen können und auch große Veränderungen manchmal schnell über uns hereinbrechen, kann es also durchaus auch Konstellationen geben, unter denen das Sängerstadt-Open möglicherweise nicht wie geplant stattfinden kann, oder unter denen es zu Einschränkungen kommt, unter denen wir die Durchführung des Turniers als inakzeptabel erachten. 

    Wir behalten uns daher generell “bis zur letzten Minute” vor, das Turnier gänzlich abzusagen, oder Bedingungen, unter denen die Teilnahme am bzw. die Durchführung des Turniers erfolgen kann, bis zum Beginn des Turniers festzulegen und wenn nötig bis zum Turnierende zu verändern bzw. anzupassen.
     
    Als eine Grundbedingung zur Teilnahme an den Sängerstadt Open setzen wir in jedem Fall die Bereitschaft jedes Teilnehmers voraus, die Regelungen der zum Turnierzeitpunkt jeweils geltenden Gesetzeslage in Deutschland, speziell im Bundesland Brandenburg, einzuhalten und die Bestimmungen des Veranstalters, die infolge gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden müssen, zu befolgen.
  1. Mit der Anmeldung zum Sportwettkampf „6. Sängerstadt Open“ auf der Webseite www.discgolfmetrix.com und der Zahlung des festgelegten Startgeldes an den Veranstalter erklären die Turnierteilnehmer gleichzeitig, dass:
     
     a) ihnen bekannt ist, dass die Teilnahme an Sportveranstaltungen generell ein hohes Risiko an Verletzungen mit sich bringt und die Teilnahme an der Sportveranstaltung „6. Sängerstadt Open“ auf eigene Gefahr und eigenes Risiko erfolgt.
     
     b) sie den Veranstalter „N8fiwa Discgonauts e.V.“ von jeglichen Haftungsansprüchen (gleich ob Vermögens-, Sach- oder Personenschäden) freistellen, die infolge der Veranstaltungsanmeldung und Veranstaltungsteilnahme am „6. Sängerstadt Open“ (inklusive Anreise, Aufenthalt sowie Abreise) entstehen.
     
     c) sie auch nachfolgend aufgeführte, besondere Teilnahmebedingungen uneingeschränkt akzeptieren und sie mit allen Teilnahmebedingungen einverstanden sind.

besondere Teilnahmebedingungen 

1. Anmeldeverfahren / Turnierabwicklung /Zahlungswege / Startplatzvergabe / Check-In Regelungen

Anmeldeverfahren / Turnierabwicklung:
 
Die Anmeldung zur Turnierteilnahme sowie die Turnierabwicklung erfolgt über die Internetplattform: www.discgolfmetrix.com. Jeder Teilnehmer muss daher über einen persönlichen Account dieser Plattform verfügen.


Weitere Optionen, wie z.B. Verpflegungs- oder Übernachtungsoptionen werden ebenfalls über die Internetplattform www.discgolfmetrix.com angemeldet.
 
Der Link zur Anmeldeseite des Turniers lautet: https://discgolfmetrix.com/3194254

Scoring:

Das Scoring der Veranstaltung erfolgt über die Plattform „PDGA-live“ (https://www.pdga.com/apps/tournament/score/login). Jeder Teilnehmer muss daher über technische Möglichkeiten zur Teilnahme am Scoring verfügen (z.B. Handy, etc.).


Zahlungswege:
Das Startgeld sowie sonstige Gebühren im Zusammenhang mit dem Turnier (z.B. Übernachtungs- oder Verpflegungsentgelt) sind nach Anmeldung des Spielers innerhalb von fünf Tagen auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.

Überweisung an:

Name:   N8fiwa Discgonauts e.V.

IBAN:    DE54180510000201030683

BIC:       WELADED1EES

VWZ:     Name + Vorname + SO25

 
Alternativ kann die Überweisung des Startgelds sowie sonstiger Gebühren im Zusammenhang mit dem Turnier auch über die Internetplattform www.paypal.com erfolgen.
 
Sofern dieser Zahlungsweg gewählt wird, ist durch den Teilnehmer eine zusätzliche Gebühr für den

Zahlungsdienst in Höhe von 2€ bei jedem Zahlungsvorgang hinzuzurechnen bzw. zu buchen und zu überweisen.
 
Die Adresse zur Zahlung via Paypal lautet: https://paypal.me/Discgonauts


Startplatzvergabe:
 
Alle Startplätze sind als „Wildcards“ ausgewiesen.

Die Startplatzvergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung über die Internetplattform www.discgolfmetrix und nach vollständiger Zahlung ausstehender Startgelder auf den angegebenen Zahlungswegen.

Die Vergabe der Startplätze erfolgt ausschließlich im Ermessen des Veranstalters.

Check-In Regelungen:
 
Der Spieler Check-In öffnet auf dem Vereinsgelände der N8fiwa Discgonauts e.V.
 
Adresse: 03238 Finsterwalde,
An der Bürgerheide 8
 
am 11.07.2025 um 14:00 Uhr und bleibt bis ca. 20:00 Uhr geöffnet.
 
Spieler die sich bis dahin nicht im Check-In registriert haben, können am Turnier leider nicht teilnehmen.
 
Hinweis: Beim Spieler-Check-In muss durch jeden Teilnehmer die Einverständniserklärung in die Teilnahmebedingungen nochmals durch persönliche Unterschrift bestätigt werden.


2. Ausfall und Änderung der Veranstaltung / Rückerstattungsansprüche

Der Veranstalter behält sich vor, das Turnier ganz abzusagen, oder Bedingungen, unter denen die Teilnahme am bzw. die Durchführung des Turniers erfolgen kann, bis zum Beginn des Turniers festzulegen und wenn nötig bis zum Turnierende zu verändern bzw. anzupassen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Teilnehmer/innen auf Rückerstattung oder Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfallentschädigung oder Kosten etwaig gebuchter Unterkunft, sollte die Veranstaltung geändert oder abgesagt werden, wenn die Wettkampfbedingungen nach der Meinung des Veranstalters unsicher sind oder sonstige Gründen entstehen (z.B. durch höhere Gewalt, Witterungslagen, Wegfall behördlicher Genehmigungen, etc.).

a) bei Absage durch den Veranstalter gilt:

Im Falle einer Absage des Turniers darf der Veranstalter bis zu 15 Prozent des empfangenen Startgelds zur Kompensation bereits erfolgter Turnierorganisation einbehalten. Die Höhe des Prozentsatzes bemisst sich am Zeitpunkt der Absage und dem Grad der bereits getätigten Vorbereitungen. Bei einer Turnierabsage durch den Veranstalter, erhalten die Turnierteilnehmer demnach mindestens 85 Prozent des entrichteten Startgelds zurück.
 
b) bei Absage durch Turnierteilnehmer gilt:

Sofern die Teilnahme, gleich aus welchen Gründen, durch angemeldete Turnierteilnehmer abgesagt wird, kann eine Rückzahlung bereits überwiesener Startgelder nur wie folgend geleistet werden:

– Absage bis 4 Wochen vor Turnierbeginn: Rückzahlung Startgeld in voller Höhe

– Absage bis 1 Woche vor Turnierbeginn: Rückzahlung Startgeld in halber Höhe

– Absage weniger als eine Woche vor Turnierbeginn: keine Rückzahlung des Startgelds
 
c) Verpflegungs- sowie Übernachtungsgelder werden unabhängig vom Zeitpunkt der Absage immer in voller Höhe erstattet. 
 
d) Eventuelle Rücküberweisungen erfolgen durch unseren Verein spätestens 30 Tage nach Turnierende.


3. Verarbeitung personenbezogener Daten / Nutzungsrechte

Turnierteilnehmer erklären sich bereits im Zuge der Anmeldung mit der elektronischen bzw. maschinellen Speicherung, Übertragung, Veröffentlichung, aber auch zukünftigen, weiteren Nutzung der im Zusammenhang mit der Veranstaltung gefertigten Fotos, Ton- und Filmaufnahmen, Interviews usw. zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit für den veranstaltenden Verein sowie zur Förderung der Sportart Discgolf einverstanden. Dies beinhaltet auch die unwiderrufliche Veröffentlichung der Ton- und Bildaufnahmen in Printmedien, Rundfunk sowie Internet.

Darüber hinaus erklären sie sich mit der Speicherung, Verwendung und elektronischen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten, Alter, Geschlecht, usw.) zur organisatorischen Abwicklung des Turniers (z.B. im Wege der elektronischen Übermittlung an übergeordnete Verbände wie z.B. die PDGA, etc.), Werbeaktionen des Vereins sowie statistischen Auswertung und Veröffentlichung der Turnierergebnisse einverstanden.

Sofern der Veranstalter gesetzlich verpflichtet ist, persönliche Daten der Teilnehmer z.B. zur Kontaktnachverfolgung zu erheben, vorzuhalten und ggfls. zuständigen Behörden weiterzuleiten, erklären die Turnierteilnehmer hierzu ihr Einverständnis.


4. Gesundheitszustand / Risiken / Haftungsausschluss / Versicherungsschutz

Die Turnierteilnehmer bestätigen, dass ihr Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen eines Sportwettkampfes vollumfänglich entspricht und gegen ihre Teilnahme keinerlei gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Darüber hinaus sind ihnen die folgenden, weiteren, beispielhaft aufgelisteten Risiken in Zusammenhang mit der Veranstaltung bekannt:

  • Gefahren durch sportliche Anstrengungen und Bewegungen, Ausrutschen, Stolpern, Stürzen, Kollisionen,
  • Gefahren durch eigene und fremde Wettkampfausrüstung, durch Zuschauer und Freiwillige sowie Gefahren wegen unebenen Oberflächen, aber auch Gefahren, die von Insekten ausgehen (insb. Zeckenbisse sowie andere Insektenstiche und deren gesundheitliche Folgen),
  • Gefahren infolge Witterung (Wind, Regen, Blitzschlag, umfallende Bäume, usw.)
  • Gefahren durch herabfallende Gegenstände, wie z.B. Äste, usw.
  • Gefahren durch gestellte Verpflegung des Veranstalters (z.B. infolge von Nahrungsmittelunverträglichkeiten bei Speisen, Getränken, allergischen Reaktionen darauf, usw.).

Darüber hinaus sind die Turnierteilnehmer verpflichtet, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit dem Wettkampfareal, den Zuwegungen und den weiteren Örtlichkeiten (auch Verpflegungs- Übernachtungs- Sanitär- und sonstige Aufenthaltsbereiche) vertraut zu machen und akzeptieren selbige in dem Zustand, wie diese liegen und stehen. Sich daraus ergebende Risiken tragen die Turnierteilnehmer selbst.

Turnierteilnehmer stellen den Veranstalter frei von jeglicher Haftung für gesundheitliche Risiken und Schäden im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung.

Die Turnierteilnehmer erklären weiter, dass sie über einen, im Turnierzeitraum (11.07.-13.07.25) gültigen, persönlichen Kranken- und Privathaftpflichtversicherungsschutz verfügen, der auch den Verlust bzw. die Beschädigung persönlicher Habe einschließt. Die Turnierteilnehmer stellen den Veranstalter auch in diesem Zusammenhang von Haftungsansprüchen, insbesondere bei Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen frei.


5. Hausrecht / Hausordnung / Rauchverbot auf der Sportanlage

Das Hausrecht liegt beim veranstaltenden Verein, vertreten durch dessen Vorstand und kann durch diesen auch auf externe Personen (z.B. Sicherheitsdienst) übertragen werden.

Auf dem Vereinsgelände des Veranstalters gilt eine Hausordnung, die für jedermann durch Aushang am Vereinsgebäude (Headquarter / Turnierbüro) zugänglich, sowie online über die Webseite: www.discgonauts.de abrufbar ist.

Die Turnierteilnehmer bestätigen, dass sie die Hausordnung zur Kenntnis genommen haben und die darin aufgeführten Regelungen ausnahmslos akzeptieren.

Darüber hinaus bestätigen die Turnierteilnehmer, dass sie zur Kenntnis genommen haben, dass auf dem gesamten Wettkampfareal während des Turniers striktes Rauchverbot herrscht und neben entsprechender Ahndung durch den Turnierdirektor oder CO-TD im Rahmen der Turnierwertung jedwede Haftung, die durch Missachtung des Rauchverbots entsteht (z.B. durch Brandschäden und daraus resultierende Folgeschäden), durch Verursacher selbst getragen wird.


6. Ansprechpartner / Kontaktadresse

Bei eventuellen Fragen oder Unklarheiten sendet uns bitte eine kurze E-Mail an die Adresse:

mail@discgonauts.de

Wir sind für euch aber auch gern telefonisch oder per Whattsapp als Ansprechpartner erreichbar. Hierfür könnt ihr die folgende Rufnummer nutzen: +49 174 8609968 oder beim TD +49 175 2518670

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